Renovatio ist Ihr Spezialist für Managementsysteme und Datenschutz/IT-Sicherheit. Mit fundierter Fach- und Sachkompetenz entwickeln wir individuelle Lösungen, die an Ihre Bedürfnisse angepasst sind.
Heinz Nikolaus
Geschäftsführender Inhaber

NIS2-Richtlinie

Strategische Sicherheit für Ihre unternehmensinterne IT

Rundum abgesichert
01.

Strategische Sicherheit für Ihre unternehmensinterne IT. Wir sind Spezialisten für Ihre IT-Sicherheit und unterstützen Sie gerne bei der Einführung eines IT-Sicherheitkonzeptes.

IT-Sicherheitskonzept
Ihr Weg zum Zertifikat
02.
Informations- und Datensicherheit werden immer wichtiger und komplexer. Jedes Unternehmen benötigt IT-Sicherheit. Mit der Renovatio zur ISO 27001 Zertifizierung.
ISO 27001
Datenschutz-Grundverordnung
03.
Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) ist eine überarbeitete und verstärkte Version der ursprünglichen NIS-Richtlinie, die von der Europäischen Union verabschiedet wurde, um die Cybersicherheit und die Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe in kritischen Sektoren zu verbessern. Hier sind die wichtigsten Punkte zur NIS2-Richtlinie:

NIS2 Richtlinie

IT-Sicherheitskonzept - Mit Renovatio auf der sicheren Seite

Trotz einer vernetzten Welt und dem Fortschritt der branchenübergreifenden Digitalisierungen in Unternehmen wird das Thema IT-Sicherheit in vielen Firmen oft noch vernachlässigt. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen schätzen eine geringe Wahrscheinlichkeit ein, selbst Ziel von Cyber-Kriminalität zu werden. Das ist aber oft eine Fehleinschätzung.

Zeit sparen durch professionelle Unterstützung!

Unser Ziel in einem gemeinsamen Projekt ist es, Ihnen so viel Arbeit wie möglich abzunehmen, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Lassen Sie sich jetzt beraten zum Thema NIS2-Umsetzung

Kaiserswerther Straße 215
40474 Düsseldorf


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    FAQ | NIS2 Richtlinie

    Verbesserung der Cybersicherheit: Die NIS2-Richtlinie zielt darauf ab, das allgemeine Cybersicherheitsniveau in der EU zu erhöhen, indem sie strengere Sicherheitsanforderungen und Meldepflichten für Unternehmen und Organisationen einführt.



    Erweiterter Anwendungsbereich: Während die ursprüngliche NIS-Richtlinie auf bestimmte kritische Sektoren wie Energie, Verkehr, Bankwesen und Gesundheitswesen beschränkt war, erweitert NIS2 den Anwendungsbereich auf weitere Sektoren und Dienstleister, einschließlich öffentlicher Verwaltungen und digitale Infrastruktur.

    Erweiterte Sektoren und Dienste: Die NIS2-Richtlinie deckt nun mehr Sektoren ab, einschließlich Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Lebensmittelproduktion, digitale Dienste wie Cloud-Computing und Rechenzentrumsdienste sowie Post- und Kurierdienste.


    Strengere Sicherheitsmaßnahmen: Organisationen müssen robuste Sicherheitsmaßnahmen implementieren, einschließlich Risikomanagement, Sicherheitsvorfälle, Geschäftskontinuität und Krisenmanagement.


    Meldepflichten: Sicherheitsvorfälle, die erhebliche Auswirkungen auf die erbrachten Dienste haben könnten, müssen innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung gemeldet werden. Eine vollständige Meldung muss innerhalb von 72 Stunden erfolgen.


    Verstärkte Zusammenarbeit: Die Richtlinie fördert eine engere Zusammenarbeit und Koordination zwischen den Mitgliedstaaten der EU durch die Einrichtung eines Europäischen Cybersicherheitszentrums und verstärkte Informationsaustauschmechanismen.

     

    Nationale Umsetzung: Die Mitgliedstaaten der EU müssen die NIS2-Richtlinie in nationales Recht umsetzen und dafür sorgen, dass betroffene Unternehmen und Organisationen die neuen Anforderungen erfüllen.

    Sanktionen: Bei Nichteinhaltung der Richtlinie drohen den Unternehmen erhebliche Geldstrafen und andere Sanktionen.

    NIS2 Vorteile und Herausforderungen

    Erhöhte Sicherheit:

    Die Umsetzung der NIS2-Richtlinie wird voraussichtlich zu einer erheblichen Verbesserung der Cybersicherheitslage in der EU führen.

    Herausforderungen

    Die Einhaltung der strengen Anforderungen kann für einige Organisationen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), eine Herausforderung darstellen. Es wird daher wichtig sein, entsprechende Ressourcen und Unterstützung bereitzustellen.

    Externer Informations-Sicherheitsbeauftragter (ISB)

    Bei Renovatio profitieren Sie von der Expertise eines externen Informations-Sicherheitsbeauftragten (ISB). Unsere umfassenden Qualifikationen und langjährige Erfahrung gewährleisten höchste Sicherheitsstandards für Ihr Unternehmen.
    Sie brauchen einen externen Informationssicherheitsbeauftragten in Ihrem Unternehmen?

    +49 (0)2102 8500 160 | info@renovatio.me

    Die NIS2-Richtlinie tritt in Kraft, sobald sie von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt wurde. In Deutschland soll es am 24. Oktober 2024 so weit sein. Unternehmen und Organisationen sollten sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um Compliance sicherzustellen.

    Welche Ziele haben Sie für Ihre IT-Sicherheit?

    Wir, als Ihre Datenschutz- und IT-Spezialisten, unterstützen Sie bei der Umsetzung der NIS2-Richtlinie. Dabei profitieren Sie von unseren Best-Practice-Maßnahmen aus langjährigen Erfahrungen und Expertisen.

    Jetzt beratung sichern zum Thema NIS2

    Mit fundiertem Expertenwissen unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der NIS2 Richtlinie

    BAFA Fördermittel

    FÖRDERMITTEL-BERATUNG FÜR UNTERNEHMEN

    Für alle von uns angebotenen Qualitätsmanagementsysteme besteht die Möglichkeit einer Fördermittelberatung.


    Als Ihr Dienstleister übernehmen wir dabei alle Formalitäten zur Beschaffung dieser staatlichen, nicht rückzahlbaren Zuschüsse. Dazu gehören unter anderem:

    1

    Durchführung eines Beratungsgesprächs

    2

    Ermittlung des maximalen Förderbetrags

    3

    Antragstellung

    4

    Durchführung aller Formalitäten zum Fördermittelabruf

    Häufig gestellte Fragen zum Thema BAFA Fördermittel

    Die BAFA-Förderung ist ein Programm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Energieeffizienz und erneuerbaren Energien in Gebäuden bietet.

    Sowohl Unternehmen als auch Kommunen und gemeinnützige Organisationen können BAFA-Fördermittel beantragen, sofern sie die Fördervoraussetzungen erfüllen.

    Gefördert werden Maßnahmen wie die Installation von effizienten Heizsystemen (z.B. Wärmepumpen, Biomasseanlagen), energetische Gebäudesanierungen, und der Einsatz erneuerbarer Energien.

    Die Förderhöhe variiert je nach Maßnahme. Zum Beispiel können für Wärmepumpen bis zu 35% der förderfähigen Kosten und für energieeffiziente Sanierungen bis zu 20% der Investitionskosten übernommen werden.

    Der Antrag erfolgt online über das BAFA-Portal. Vor Beginn der Maßnahme muss ein Antrag eingereicht und genehmigt werden. Nach Abschluss der Maßnahme sind die Nachweise einzureichen, um die Auszahlung zu erhalten.

    Alternativ bieten wir einen Rundum-Service zum Thema BAFA Fördermittelbeantragung. Wir übernehmen die Kommunikation mit Behörden und setzen für Sie den höchstmöglich Förderbetrag um, mit Expertise, Know-how und Erfahrung.

    Portfolio | Renovatio GmbH

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    IT-Sicherheit

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