Renovatio ist Ihr Spezialist für Managementsysteme und Datenschutz/IT-Sicherheit. Mit fundierter Fach- und Sachkompetenz entwickeln wir individuelle Lösungen, die an Ihre Bedürfnisse angepasst sind.
Heinz Nikolaus
Geschäftsführender Inhaber

AZAV-Zertifizierung für Bildungsträger

Mit der Renovatio GmbH schnell und zuverlässig zu Ihrem Zertifikat

Effiziente Prozesse
01.

Ein strukturiertes Managementsystem ist der Schlüssel zur Effizienzsteigerung Ihrer Geschäftsprozesse. Durch optimierte Abläufe sichern Sie langfristig den Erfolg Ihres Unternehmens.

Unsere Experten begleiten Sie bei der Einführung und Umsetzung eines solchen Systems, das den Anforderungen der AZAV entspricht.

Optimierung durch Zertifizierung
Vertrauen schaffen
02.

Eine AZAV-Zertifizierung signalisiert Ihren Kunden und Partnern, dass Ihr Unternehmen höchste Qualitätsstandards erfüllt.

Diese Anerkennung steht für Zuverlässigkeit und Vertrauen, ein entscheidender Wettbewerbsvorteil auf dem Bildungsmarkt.

Wir unterstützen Sie Schritt für Schritt auf dem Weg zur erfolgreichen Zertifizierung.

Qualität und Zuverlässigkeit
Qualitätsmanagement
03.

Der Weg zur Trägerzulassung und Maßnahmenzertifizierung

Unsere spezialisierte AZAV-Beratung führt Sie sicher durch den gesamten Prozess der Trägerzulassung und Maßnahmenzertifizierung.

Wir helfen Ihnen dabei, alle notwendigen Voraussetzungen zu erfüllen und die geforderten Qualitätsstandards in Ihrem Unternehmen zu etablieren.

AZAV Zertifizierung

Ihre Roadmap zum Erfolg: AZAV-Zertifizierung für Bildungsträger

Seit dem 01. April 2012 bildet die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) die Grundlage für die Zertifizierung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung. Unternehmen, die Maßnahmen nach dem SGB III anbieten, müssen sich durch eine fachkundige Stelle nach AZAV zertifizieren lassen.



Voraussetzungen für die AZAV-Zertifizierung:

Trägerzulassung:

Die AZAV verlangt den Nachweis der Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und fachlichen Eignung sowie die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems, das den AZAV-Standards entspricht.





Maßnahmenzulassung:

Bei der Zulassung von Maßnahmen wird insbesondere darauf geachtet, dass das Konzept Erfolg verspricht, wirtschaftlich ist und den Bundesdurchschnittskostensätzen entspricht.

Sichern Sie sich jetzt Ihr Zertifikat

Ihre Wunschzertifizierung ist nur einen Schritt entfernt. Die Renovatio GmbH erledigt den gesamten Ablauf. Während Sie das große Ganze im Blick behalten, sorgen wir dafür, dass  Ihr Zertifikat Realität wird.

Kaiserswerther Str.  215
40474 Düsseldorf


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    AZAV FAQ

    Für die Zulassung von Bildungsträgern und Maßnahmen nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) sind sogenannte Fachkundige Stellen (FKS) zuständig. 

     

    Fachkundige Stellen (FKS) sind bestimmte Zertifizierungsgesellschaften, z. B. der TÜV Rheinland und Zertpunkt, die eine Zertifizierung nach AZAV bei den Bildungsträgern durchführen können. Mit dieser erhalten die Bildungsträger die Zulassung, Maßnahmen für die Teilnehmer der Arbeitsagentur durchführen zu dürfen. 

    Die Fachkundige Stelle prüft, ob die Voraussetzungen für die Zulassung nach den §§ 176 ff. des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) erfüllt sind.

     

    Das Zulassungsverfahren nach der AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) ist in drei wesentliche Schritte gegliedert, und für jede Stufe gibt es spezifische Voraussetzungen:

    1. Trägerzulassung

    Diese erste Stufe ist die grundlegende Voraussetzung, die ein Bildungsträger erfüllen muss, um als Anbieter von Maßnahmen im Bereich der Arbeitsförderung zugelassen zu werden.

    • Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit: Der Träger muss nachweisen, dass er in der Lage ist, seine Maßnahmen zuverlässig und erfolgreich umzusetzen.

    • Personelle und fachliche Eignung: Es muss sichergestellt sein, dass qualifiziertes Personal vorhanden ist, welches die Maßnahmen professionell durchführen kann.

    • Qualitätsmanagementsystem: Ein funktionierendes und dokumentiertes Qualitätsmanagementsystem muss vorhanden sein, das den Anforderungen der AZAV entspricht.

    • Angemessene Vertragsbedingungen: Die vertraglichen Regelungen für Teilnehmer müssen gesetzeskonform und fair gestaltet sein.

    • Kenntnisse des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes: Der Träger muss über fundierte Kenntnisse des relevanten Arbeitsmarktes und der Bedürfnisse der Zielgruppen verfügen.

    1. Maßnahmenzulassung

    Nach der Trägerzulassung muss jede spezifische Maßnahme, die der Träger anbieten möchte, separat zugelassen werden.

    • Erfolgsversprechendes Konzept: Die Maßnahme muss so gestaltet sein, dass sie die Erfolgschancen der Teilnehmer auf dem Arbeitsmarkt verbessert.

    • Wirtschaftlichkeit: Die Maßnahme muss wirtschaftlich sinnvoll kalkuliert sein, orientiert an den Bundesdurchschnittskostensätzen.

    • Zweckmäßigkeit: Die Maßnahme muss den Bedürfnissen der Teilnehmer gerecht werden und zielführend sein.

    • Angemessene Teilnahmebedingungen: Diese müssen klar definiert und für die Teilnehmer geeignet sein.

    1. Ergänzende Anforderungen für berufliche Weiterbildung

    Für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung gelten zusätzliche Anforderungen:

    • Berufliche Fertigkeiten und Kenntnisse: Die Maßnahme muss die beruflichen Fähigkeiten der Teilnehmer erhalten, erweitern oder anpassen.

    • Beruflicher Aufstieg oder Abschluss: Die Maßnahme sollte einen beruflichen Abschluss vermitteln oder den beruflichen Aufstieg ermöglichen.

    • Zeugnis: Am Ende der Maßnahme muss ein Zeugnis ausgestellt werden, das die vermittelten Inhalte dokumentiert.

     

    Diese drei Stufen des Verfahrens stellen sicher, dass nur qualitativ hochwertige Bildungsträger und Maßnahmen zugelassen werden, die den Anforderungen des Arbeitsmarktes gerecht werden und den Teilnehmern eine echte Perspektive bieten.

     

     

    Die Maßnahmenzulassung erfolgt in der Regel für längstens drei Jahre.

    Um ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem (QM-System) nachzuweisen, benötigen Bildungsträger ein umfassendes QM-Handbuch.  Unsere langjährige Erfahrung ermöglicht es uns, Ihnen bei der Erstellung des AZAV-Handbuchs optimal zu unterstützen. Durch den Einsatz unserer bewährten QM-Vorlagen sparen Sie Zeit und Aufwand. Wir passen diese Vorlagen an Ihre spezifischen Anforderungen und Bedürfnisse an, sodass eine maßgeschneiderte Lösung für Ihr Unternehmen entsteht.

    Die AZAV stellt verschiedene Dokumentationsanforderungen an ein Unternehmen. Das AZAV-Handbuch für Bildungsträger stellt dabei einen idealen Leitfaden im Unternehmen dar. Unser Handbuch bearbeitet in verständlicher Form die jeweiligen QM-Bereiche – angefangen von Management-Regelungen bis hin zu prozessrelevanten Themen.

    Die AZAV-Trägerzulassung erfolgt durch eine Prüfung der von Ihnen vorab zur Verfügung gestellten relevanten Dokumente. Daran schließt ein Audit durch den Zertifizierer vor Ort im Unternehmen an.

     

     

    Die Preise der AZAV-Maßnahmen werden auf Basis der Bundesdurchschnittskostensätze festgelegt. Diese definieren, was eine Stunde pro Teilnehmer maximal kosten darf. Für jede Maßnahme muss daher ein solcher Kostensatz aus der Auflistung ausgewählt und eine Kalkulation erstellt werden, die diesen Kostensatz rechtfertigt und belegt.

    Die Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS) für Maßnahmen der beruflichen Bildung: Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS) Stand: 1. Juli 2024 (FbW)

    Die Durchschnittskosten von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung: Bundes-Durchschnittskostensätze Stand: 1. Juli 2024 (AbE)

    Ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem erfüllt bereits eine Vielzahl der AZAV-Anforderungen, allerdings weder die formalen, noch die an die Maßnahmen gestellten Kriterien. Die Belegpflicht aus der AZAV findet sich in keinem anderen Managementsystem wieder und muss daher unbedingt beachtet werden.

    Wenn Ihr Unternehmen Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem SGB III anbieten möchte, muss es sich nach AZAV durch eine Fachkundige Stelle zertifizieren lassen. Dabei ist es irrelevant, ob das Unternehmen diese Maßnahmen selbst durchführt oder durchführen lässt. Die Durchführung kann sowohl durch Bildungsträger, die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, zur Berufswahl und Berufsausbildung, zur beruflichen Weiterbildung oder Transferleistungen anbieten, als auch durch Träger, die Leistungen zur Teilhabe für Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben erbringen, sowie durch private Arbeitsvermittler erfolgen.

    Der richtige Einsatz der AZAV nach der erfolgreichen Zertifizierung ist wichtig, um die jährlichen Audits durch den Zertifizierer zu bestehen und somit die AZAV gültig zu halten. Wir begleiten Sie während dieses Zeitraums (Gültigkeit drei Jahre für die Maßnahmen bzw. fünf Jahre für die Trägerzulassung) und stellen sicher, dass die AZAV in Ihrem Unternehmen entsprechend der Vorgaben eingesetzt wird. Im Fall von Fehlentwicklungen steuern wir mit Ihnen nach und korrigieren diese.
    Der jährliche Überwachungsaudit wird von der Zertifizierungsstelle durchgeführt.

    Der jährliche Überwachungsaudit gilt der Sicherung der AZAV-Qualitätsrichtlinien im Unternehmen. Im Fall vom Nichtbestehen des jährlichen Folgeaudit kann die AZAV-Zertifizierung wieder aberkannt werden. Daher ist eine stete Begleitung des AZAV-Einsatzes im Unternehmen zu empfehlen.

    Eine Beratung lohnt sich immer

    Viele Fragen zum Thema AZAV wie z.B. Kosten, Dauer und Voraussetzungen lassen sich oft nur in einem persönlichen Gespräch klären. Daher bieten wir Ihnen gerne eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung an.

    BAFA Fördermittel

    FÖRDERMITTEL-BERATUNG FÜR UNTERNEHMEN

    Für alle von uns angebotenen Qualitätsmanagementsysteme besteht die Möglichkeit einer Fördermittelberatung.


    Als Ihr Dienstleister übernehmen wir dabei alle Formalitäten zur Beschaffung dieser staatlichen, nicht rückzahlbaren Zuschüsse. Dazu gehören unter anderem:

    1

    Durchführung eines Beratungsgesprächs

    2

    Ermittlung des maximalen Förderbetrags

    3

    Antragstellung

    4

    Durchführung aller Formalitäten zum Fördermittelabruf

    Häufig gestellte Fragen zum Thema BAFA Fördermittel

    Die BAFA-Förderung ist ein Programm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Energieeffizienz und erneuerbaren Energien in Gebäuden bietet.

    Sowohl Unternehmen als auch Kommunen und gemeinnützige Organisationen können BAFA-Fördermittel beantragen, sofern sie die Fördervoraussetzungen erfüllen.

    Gefördert werden Maßnahmen wie die Installation von effizienten Heizsystemen (z.B. Wärmepumpen, Biomasseanlagen), energetische Gebäudesanierungen, und der Einsatz erneuerbarer Energien.

    Die Förderhöhe variiert je nach Maßnahme. Zum Beispiel können für Wärmepumpen bis zu 35% der förderfähigen Kosten und für energieeffiziente Sanierungen bis zu 20% der Investitionskosten übernommen werden.

    Der Antrag erfolgt online über das BAFA-Portal. Vor Beginn der Maßnahme muss ein Antrag eingereicht und genehmigt werden. Nach Abschluss der Maßnahme sind die Nachweise einzureichen, um die Auszahlung zu erhalten.

    Alternativ bieten wir einen Rundum-Service zum Thema BAFA Fördermittelbeantragung. Wir übernehmen die Kommunikation mit Behörden und setzen für Sie den höchstmöglich Förderbetrag um, mit Expertise, Know-how und Erfahrung.

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