Renovatio ist Ihr Spezialist für Managementsysteme und Datenschutz/IT-Sicherheit. Mit fundierter Fach- und Sachkompetenz entwickeln wir individuelle Lösungen, die an Ihre Bedürfnisse angepasst sind.
Heinz Nikolaus
Geschäftsführender Inhaber

GDP-Zertifizierung

Großhandelserlaubnis gemäß GDP-Leitlinie

Mit der Renovatio GmbH schnell und zuverlässig zu Ihrem Zertifikat

Als erfahrene Spezialisten für Managementsysteme begleiten wir Sie auf dem Weg zur erfolgreichen Beantragung Ihrer Großhandelserlaubnis nach § 52a AMG. Dazu unterstützen wir Sie beim Aufbau, der Anpassung und der Zertifizierung Ihres pharmazeutischen Qualitätsmanagementsystems (QMS) gemäß der EU-GDP-Leitlinie. Dieses QMS ist eine Voraussetzung für die Erteilung der Großhandelserlaubnis. 

Effiziente prozesse
01.

Mit einem Managementsystem steigern Sie die Effizienz Ihrer Geschäftsprozesse und sichern nachhaltig Ihren Erfolg. Unsere Experten unterstützen Sie bei einer erfolgreichen Umsetzung.

Optimierung durch
Zertifizierung
Vertrauen schaffen
02.
Eine Zertifizierung signalisiert Ihren Kunden und Partnern, dass Ihr Unternehmen für Qualität und Zuverlässigkeit steht. Lassen Sie sich von uns durch den gesamten Zertifizierungsprozess begleiten.
Qualität und Zuverlässigkeit
Qualitätsmanagement
03.

Wir begleiten Sie kompetent    beim Aufbau und der Optimierung Ihres pharmazeutischen Qualitätsmanagementsystem gemäß EU-GDP-Leitlinie.

Pharmazeutisches Qualitätsmanagement-system

Ihre Roadmap zum Erfolg: GDP Zertifizierung für Unternehmen

Großhandelserlaubnis – eine gesetzliche Voraussetzung

Jedes pharmazeutische Vertriebsunternehmen, das beabsichtigt, Handel mit Arzneimitteln zu betreiben, benötigt vor Aufnahme seiner Tätigkeit eine Großhandelserlaubnis – auch wenn Lagerung und Logistik durch dritte Unternehmen durchgeführt werden.

Grundvoraussetzung für die Großhandelserlaubnis ist ein pharmazeutisches Qualitätsmanagement. Die Erlaubnis muss vor Aufnahme der Tätigkeit beantragt werden und dem Unternehmen vorliegen, da ein Handel mit Arzneimitteln ohne Großhandelserlaubnis eine Straftat darstellt.

Sichern Sie sich jetzt Ihr Zertifikat

Ihre Wunschzertifizierung ist nur einen Schritt entfernt. Die Renovatio GmbH erledigt den gesamten Ablauf. Während Sie das große Ganze im Blick behalten, sorgen wir dafür, dass  Ihr Zertifikat Realität wird.

Kaiserswerther Str.  215
40474 Düsseldorf


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    GDP-Großhandelserlaubnis ist mit dem richtigen Partner kein Problem

    Eine Großhandelserlaubnis zu erlangen, kann sehr schnell zu einem bürokratischen Hürdenlauf werden. Deswegen koordinieren wir für Sie den gesamten Prozess einer Großhandelserlaubnis. Dazu gehören unter anderem folgende Aufgaben:

    Großhandelserlaubnis / GDP-Zertifikat

    • Vorhandene Strukturen analysieren
    • Maßnahmenpläne erstellen und ggf. Korrekturmaßnahmen durchführen
    • Beantragung einleiten, Projektmanagement, Kommunikation mit Behörden
    • GDP-System gem. Behördenanforderungen

    GDP Audits & Inspektionen

    • Durchführung & Begleitung interner und externer Audits
    • Überwachungsaudits & Rezertifizierung
    • Vorbereitung und Nachbereitung von Inspektionen
    • Überprüfung, ob Vorgaben eingehalten und beachtet werden

    Einführung von GDP Prozessen

    • Organisatorische Strukturen gemäß GDP-Leitlinie aufbauen
    • Festlegung verantwortlicher Personen und Erläuterung ihrer Funktionen
    • Bestehende Systeme aktualisieren oder verbessern
    • Verfahrenseinweisungen erstellen oder Bestehende optimieren
    • Übermittlung und Erläuterung von Checklisten
    • Lieferantenmanagement
    • Risikomanagement
    • Behördenmanagement
    • QM-Handbuch erstellen oder Vorhandenes aktualisieren
    • Schulungen durchführen oder Schulungssysteme einführen
    • Lieferanten- und Kundenbewertung

    Mit Renovatio auf der sicheren Seite

    Seit vielen Jahren unterstützen wir Firmen beim Aufbau eines passenden QM-Systems oder auch bei der systematischen Integration neuer Anforderungen in bestehende Systeme.

    Wir analysieren die vorhandenen Strukturen in Ihrem Unternehmen und erstellen einen Maßnahmenplan mit eventuellen Korrekturmaßnahmen. Gerne übernehmen wir auch den Kontakt mit den zuständigen Behörden.

    Sie brauchen professionelle Unterstützung? Zeitnah, transparent und verlässlich.

    +49 (0) 211 54 080 157 info@renovatio.me

    Ihr Weg zur Großhandelserlaubnis - unser Service

    Beratung & Unterstützung

    Wir bieten Ihnen qualifizierte Beratung und Unterstützung bei der Vorbereitung Ihres Unternehmens auf die Beantragung und Erteilung der Großhandelserlaubnis"

    Prüfung der Voraussetzungen

    Wir prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen zur Erteilung der Großhandelserlaubnis erfüllt sind und die Regeln der guten Vertriebspraxis (GDP), d.h. "Good Distribution Practise" eingehalten werden.

    Aufbau, Anpassung & Überwachung

    Wir begleiten Sie aktiv beim Aufbau, der Anpassung und der laufenden Betreuung Ihres pharmazeutischen QM-Systems, um eine erfolgreiche Prüfung durch den Gesetzgeber sicherzustellen.

    Vorarbeit, Dokumente & Dokumentation

    Sollten noch Vorarbeiten erforderlich sein, unterstützen wir Sie gerne. Die notwendigen Dokumente werden zusammengetragen, aktualisiert, das Qualitätssicherungssystem wird mitsamt SOPs erstellt, chargengenaue Dokumentationen werden aufgebaut und vieles mehr.

    Behördenmanagement

    Wir übernehmen die Kommunikation mit den für die Erlaubnis zuständigen Behörden und begleiten Sie bei behördlichen Inspektionen (einschließlich Abnahmeinspektionen). Als Ihr zentraler Ansprechpartner koordinieren wir die Kommunikation mit allen relevanten Stellen."

    Überwachungsaudits und Rezertifizierung

    Nach der erfolgreich abgeschlossenen Zertifizierung gemäß GDP (Good Distribution Practise) bleiben wir mit Ihnen in Kontakt für die jährlichen Überwachungsaudits und die Rezertifizierung. Wir stellen sicher, dass alle Vorgaben termingerecht eingehalten werden und die Zertifikate immer aktuell sind.

    Seien Sie gerüstet – Jetzt und in Zukunft

    Ein passendes Qualitätsmanagement verhilft Ihrem Unternehmen zu hoher Kundenbindung, Umsatzsteigerung und wirtschaftlichem Handeln. Viele Unternehmen entscheiden sich im Zuge der Einführung eines Managementsystems auch für eine entsprechende Zertifizierung.

    Beratung vom Branchenexperten

    Sichern Sie sich die Vorteile einer professionellen Beratung unverbindlich und zeitnah

    Was sind die Voraussetzungen für die Erlangung einer Großhandelserlaubnis für Arzneimittel gemäß § 52a AMG?

    Für die Erteilung einer Großhandelserlaubnis für Arzneimittel gibt es einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen.

    Dazu zählen u.a.:

    • ein Pharmazeutisches Qualitätsmanagementsystem nach EU-GDP-Leitlinie
    • ein sachkundiger Großhandelsbeauftragter (Sachkundenachweis)
    • Geeignete Anlagen und Räumlichkeiten für ordnungsgemäße Lagerung und Vertrieb der Arzneimittel
    • Chargendokumentation – Die Pflicht eines Großhändlers, die Chargen der pharmazeutischen Produkte rechtssicher zu dokumentieren.
     
    Eine umfangreiche Prüfung des Gesetzgebers für die Erteilung einer Großhandelserlaubnis ist mit einer Gebühr verbunden, die relativ kostspielig sein kann, je nach Verwaltungsaufwand und wirtschaftlicher Bedeutung. Gerade deswegen sind optimale Voraussetzungen für die Erlangung der Großhandelserlaubnis und insbesondere für ein funktionierendes pharmazeutisches Qualitätsmanagement unerlässlich.

    Wen betrifft die Großhandelserlaubnis für Arzneimittel?

    Der Gesetzgeber definiert in diesem Gesetz „jede berufs- oder gewerbsmäßige zum Zwecke des Handeltreibens ausgeübte Tätigkeit, die in der Beschaffung, der Lagerung, der Abgabe oder Ausfuhr von Arzneimitteln besteht, mit Ausnahme der Abgabe von Arzneimitteln an andere Verbraucher als Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte oder Krankenhäuser“, als pharmazeutischen Großhandel. Darunter fallen nicht nur Großhändler, sondern auch Zwischenhändler, Importeure und sogar einige Einzelhändler wie Apotheken, die gelegentlich Großhandel betreiben, etwa durch den Verkauf von Arzneimitteln an andere Einzelhändler.

    •  

    Alle Großhändler im pharmazeutischen Bereich müssen nicht nur selbst eine Großhandelserlaubnis für Arzneimittel besitzen, sondern auch sicherstellen, dass andere Großhändler, von denen sie beliefert werden, diese Erlaubnis ebenfalls haben. Dies gilt sowohl für den deutschen Markt als auch auf EU-Ebene. Um grenzüberschreitenden Handel zwischen legitimierten Unternehmen innerhalb der EU zu ermöglichen und die Sicherheit zu gewährleisten, betreibt die EMA „European Medicines Agency“ (Europäische Arzneimittel-Agentur) die „EudraGMDP-Datenbank“, in der alle ausgestellten Herstellungs- und Großhandelserlaubnisse für Arzneimittel öffentlich zugänglich sind.

    •  

    Pharmazeutische Qualitätsmanagement-Systeme (QMS) betreffen alle Schritte in der Arzneimittelbranche, von der Entwicklung eines Arzneimittels bis zur Anwendung beim Patienten. Für jeden Schritt entlang dieses Prozesses haben sich Maßnahmen zur Qualitätssicherung etabliert, die offiziell als „Gute Praxis“ bezeichnet werden.  Der Großhandel mit Arzneimitteln unterliegt insbesondere dem GDP-Leitfaden (Good Distribution Practice). Die Europäische Kommission hat diesen Leitfaden entwickelt, um zwei Hauptziele zu verfolgen. Zum einen soll die Kontrolle der Lieferkette sichergestellt werden, damit die Qualität und die Unversehrtheit der Arzneimittel aufrechterhalten werden kann. Zum anderen soll verhindert werden, dass gefälschte Arzneimittel in legale Lieferketten für Arzneimittel gelangen.

    •  

    Der Leitfaden für das Qualitätsmanagement legt z.B. fest, wie Arzneimittel beschafft, gelagert, transportiert und ausgeliefert werden sollen.  Dazu gehören auch Vorgaben zur Dokumentation dieser Prozesse. Es muss sichergestellt sein, dass alle relevanten Informationen zeitnah und korrekt dokumentiert werden, um eine lückenlose Rückverfolgung zu ermöglichen.  Abweichungen von den Qualitätskriterien müssen erfasst und untersucht werden. Anschließend sind geeignete Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen zu ergreifen, um zukünftige Abweichungen zu vermeiden. Falls bestimmte Tätigkeiten an Auftragnehmer delegiert werden, muss deren Kompetenz bewertet und deren Dienstleistungen überwacht werden.

    •  

    Dazu zählen z.B. Lagerung und Logistik:

    Ein Pharmaunternehmen lagert seine Produkte in einem externen Lagerhaus. Vor der Zusammenarbeit überprüft das Unternehmen, ob das Lagerhaus die Anforderungen an Temperaturkontrollen, Sicherheit und Dokumentation erfüllt, um sicherzustellen, dass die Medikamente unter optimalen Bedingungen gelagert werden (Kompetenzbewertung).

    Im Rahmen der Zusammenarbeit führt das Unternehmen regelmäßige Inspektionen durch und fordert Berichte über die Lagerbedingungen und den Transport der Arzneimittel an, um sicherzustellen, dass alles nach den vorgeschriebenen Standards abläuft (Überwachung der Dienstleistungen).

     

    BAFA Fördermittel

    FÖRDERMITTEL-BERATUNG FÜR UNTERNEHMEN

    Für alle von uns angebotenen Qualitätsmanagementsysteme besteht die Möglichkeit einer Fördermittelberatung.


    Als Ihr Dienstleister übernehmen wir dabei alle Formalitäten zur Beschaffung dieser staatlichen, nicht rückzahlbaren Zuschüsse. Dazu gehören unter anderem:

    1

    Durchführung eines Beratungsgesprächs

    2

    Ermittlung des maximalen Förderbetrags

    3

    Antragstellung

    4

    Durchführung aller Formalitäten zum Fördermittelabruf

    Häufig gestellte Fragen zum Thema BAFA Fördermittel

    Die BAFA-Förderung ist ein Programm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Energieeffizienz und erneuerbaren Energien in Gebäuden bietet.

    Sowohl Unternehmen als auch Kommunen und gemeinnützige Organisationen können BAFA-Fördermittel beantragen, sofern sie die Fördervoraussetzungen erfüllen.

    Gefördert werden Maßnahmen wie die Installation von effizienten Heizsystemen (z.B. Wärmepumpen, Biomasseanlagen), energetische Gebäudesanierungen, und der Einsatz erneuerbarer Energien.

    Die Förderhöhe variiert je nach Maßnahme. Zum Beispiel können für Wärmepumpen bis zu 35% der förderfähigen Kosten und für energieeffiziente Sanierungen bis zu 20% der Investitionskosten übernommen werden.

    Der Antrag erfolgt online über das BAFA-Portal. Vor Beginn der Maßnahme muss ein Antrag eingereicht und genehmigt werden. Nach Abschluss der Maßnahme sind die Nachweise einzureichen, um die Auszahlung zu erhalten.

    Alternativ bieten wir einen Rundum-Service zum Thema BAFA Fördermittelbeantragung. Wir übernehmen die Kommunikation mit Behörden und setzen für Sie den höchstmöglich Förderbetrag um, mit Expertise, Know-how und Erfahrung.

    Portfolio | Renovatio GmbH

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